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Anbieter und Informationspflichten

Zellerer GmbH

Forstenrieder Allee 70
81476 München

Fon
Fax
eMail
Web

089 74 11 22 33
089 74 11 22 39
info@continentale.info
www.continentale.info

 

Geschäftsführender Geschäftsführer

Robert Zellerer

Handelsregister Amtsgericht München, HRB B120577,
Sitz der Gesellschaft: München, Geschäftsführer: Robert Zellerer

Informationen nach der Versicherungsvermittlungsverordnung:
Zellerer GmbH, Forstenrieder Allee 7, 81476 München

Gebundener Versicherungsvertreter – (§ 34 d Abs. 4 GewO) für den Versicherungsverbund Die Continentale
Registrierungsnummer: D-XP08-Z9C7U-06
Registrierungsstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V., Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0-180-500 585-0 (14 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich), www.vermittlerregister.info
Schlichtungsstellen: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin und Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin.

Informationspflichten (Auszug)
Neue Regeln für Versicherungsvermittler


1. Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers


Zukünftig wird der Vermittler umfassende schriftliche Auskunfts- und Unterrichtungspflichten gegenüber den Kunden haben.
Die neuen Pflichten sind im Versicherungsvertragsgesetz (§ 42a ff. VVG) näher konkretisiert. Danach ist der Versicherungsmakler verpflichtet, seinem Rat eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde zu legen, so dass er nach fachlichen Kriterien eine Empfehlung dahin abgeben kann, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers zu erfüllen. Dies gilt nicht, soweit er in einzelnen Fällen vor Abgabe der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers diesen ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hinweist. Zudem hat der Versicherungsvertreter mitzuteilen, für welche Versicherer er seine Tätigkeit ausübt und ob er für diese ausschließlich tätig ist.


2. Beratungs- und Dokumentationspflichten


Der Versicherungsvermittler muss den Versicherungsnehmer, soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen, oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht, nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragen und, auch unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien, beraten sowie die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat angeben. Er muss dies unter Berücksichtigung der Komplexität des angebotenen Versicherungsvertrags dokumentieren.


3. Zeitpunkt und Form der Information


Dem Versicherungsnehmer sind die Informationen vor Abgabe seiner Vertragserklärung bzw. vor dem Abschluss des Vertrags klar und verständlich in Textform zu übermitteln. Teilweise dürfen die Informationen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn der Versicherer vorläufige Deckung gewährt. In der Regel sind in diesen Fällen die Informationen dem Versicherungsnehmer unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens mit dem Versicherungsschein in Textform zur Verfügung zu stellen.


4. Art


Die genannten Informationen müssen schriftlich auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (z. B. Diskette, CD-Rom, DVD etc.) dem Kunden gegeben werden. Sie müssen klar, genau und für den Kunden verständlich sowie in der Amtssprache des Mitgliedstaates, in dem die Verpflichtung eingegangen wird, formuliert sein. Der Vermittler kann von der schriftlichen Mitteilung absehen, wenn der Kunde dies wünscht.

Content Management

Dieser Internetauftritt wird realisiert mit dem WebCMS <metatag>.

Hinweise

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