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Heilpraktiker Versicherungen

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für Heilpraktiker

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Gruppenkrankentagegeld

Ihr Berufsverband warnt:

"Durch lang andauernde Arbeitsunfähigkeit (durch Krankheit oder Unfall) kann ohne den nötigen finanziellen Rückhalt eine gesicherte Existenz als Heilpraktiker sehr schnell wieder zunichte gemacht werden!"

Es wurde zwischen der Continentale Krankenversicherung a.G.

(früher Volkswohl Krankenversicherung a.G. - 1926 von Heilpraktikern gegründet) und fast allen Berufsverbänden ein Gruppenvertrag für die Krankentagegeldversicherung vereinbart.

Der Vertrag bietet Ihnen wesentliche Vorteile:

  • Atteste von Heilpraktikerkollegen werden anerkannt
  • Keine Wartezeiten
  • bis 60% Beitragsvorteil

 

Voraussetzungen zur Aufnahme nach dem Gruppentarif sind, dass eine selbstständige Tätigkeit als Heilpraktiker ausgeübt wird und eine Mitgliedschaft in einem der Berufsverbände besteht.

Das Krankentagegeld kann bis zur Höhe des Verdienstausfalles

(75% der lfd. Praxiseinnahmen) abgeschlossen werden. 

Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfälle sind mitversichert

 


Unter der Direktanfrage erhalten Sie die aktuellen Prämien

(Bitte Geburtsdatum nicht vergessen)

TESTEN SIE UNS !!!

 

 

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